Verbale und physische Gewalt gegen Beschäftigte im ÖD bzw. Staatsdienst: Was ist zu tun?

Verbale und physische Gewalt gegen Beschäftigte im ÖD bzw. Staatsdienst: Was ist zu tun?

„Seit Jahren nehmen Übergriffe gegen Beschäftigte im ÖD zu – ein bekanntes Problem. Doch nicht nur Mitarbeiter der Polizei, Gerichtsvollzieher, Lehrer oder Beschäftigte in Jobcentern werden beleidigt, bedroht oder angegriffen. Auch verbale und manchmal körperliche Gewalt gegen ganz normale Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes findet statt. Auch ich fühle mich als MA des Gewerbeamtes oft nicht ausreichend geschützt. Was haben Sie für einen Tipp oder Ratschlag, damit sich solche Situationen verbessern lassen?“ (Leon L.)

Sehr geehrter Herr L., Ihre Feststellung deckt sich mit dem, was Beamtenbund- und Tarifunion (dbb) Hessen in Zusammenarbeit mit der Universität Gießen in einer Studie aus dem Jahre 2020 festgestellt haben. Laut der Umfrage sind es vor allem Justizvollzugsbeamte und Gerichtsvollzieher (= zwischen knapp 80 und 95 Prozent) die beleidigt werden oder sich gelegentlich Bedrohungen ausgesetzt sehen.

Bei PolizeibeamtInnen berichtet ein noch höherer Anteil von tätlichen Angriffen und Beleidigungen: oft scheint das Anpöbeln während der Ausübung ihres Dienstes inzwischen schon „zum guten Ton“ zu gehören. Gleichwohl sie die Staatsmacht repräsentieren beklagen hier rund 20 Prozent mangelnden Schutz. Dabei wurden laut der Studie fast alle befragten Polizisten und Polizistinnen schon einmal beleidigt (= 97 Prozent), bedroht (= 93 Prozent) oder angegriffen (= rund 83 Prozent).

Und Sie haben recht: auch in“ganz normalen“ Verwaltungen nimmt verbale oder tatsächliche Gewalt zu. Nicht ohne Grund haben beispielsweise in Berliner Verwaltungen Spuckschutzwände ihren Sinn. Da die wiederkehrenden Appelle der öffentlichen Hand und von PolitikerInnen für einen respektvolleren Umgang mit Mitarbeitenden im Staatsdienst oder bei kommunalen Verwaltungen ganz offensichtlich keinerlei bis kaum Wirkung zeigen, hilft hier einerseits nur das konsequente Anwenden des Rechtsstaats, wobei es nicht zielführend ist, wenn zur Anzeige gebrachte Vorfälle später aufgrund eines vorgeblich nicht vorhandenen öffentlichen Interesses oder unter Hinweis auf die persönliche Meinungsfreiheit eingestellt werden. Ich selbst war bereits schon hiervon betroffen.

Meiner Meinung nach sind verbale oder physische Angriffe auf einen Repräsentanten der öffentlichen Verwaltung bzw. des Staates immer von öffentlichem Interesse. Ich finde aber, dass zugleich Mitarbeitende des ÖD auf Gefahren vorbereitet und im Umgang damit geschult werden müssen und hierfür müssen Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung vorhanden sein, die helfen, mit dem Frust umzugehen oder sogar auf Unterstützungsmöglichkeiten nach einem Angriff hinweisen. Ich weiß vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dass dieser von den Bundesländern ebensolche Ansprechstellen für Beschäftigte einfordert. (…)

In diesem Sinne

gez.

Rainer W. Sauer

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