„Ich arbeite seit zehn Jahren im selben Bereich meiner Stadtverwaltung und sehne mich nach Veränderung. Ich habe mich in einem anderen Bereich auf eine Stelle beworben, bei der ich der Meinung bin, dass ich deren Anforderungen hundertprozentig erfüllen kann. Aber ich kam noch nicht einmal in die engere Auswahl. Auf meine Rückfrage sagte man mir, dass es andere Kandidaten gibt, die dem Anforderungsprofil besser entsprechen würden. Soll ich mich an den Personalrat wenden und wenn ja, könnte ich mir damit alles verbauen, falls sich dort noch einmal eine Chance auftut?«“ (Frauke K.)
Sehr geehrte Frau K., ich kann ihr Problem absolut nachvollziehen. Erst einmal war das „genau die Stelle“, nach der Sie sich gesehnt hatten. Zum anderen haben sie sich die Mühe gemacht und wohl lange daran herumgefeilt, um eine perfekte Bewerbung zu schreiben. Im Gedanken waren sie schon vor Ort und haben mit der BürgerInnen gesprochen und haben sich ausgemalt, die sie bei der Gesprächseinladung agieren werden. Und aus dem Nichts heraus kam es zur Absage.
Ihr Vorgehen, sich nach den Gründen zu erkundigen, weshalb es nichts wurde, ist verständlich. Im Nachgang dann zusätzlich den PR einzuschalten ist jedoch aus meiner Erfahrung wenig erfolgversprechend, da sich Arbeitgeber – auch im Bereich der Öffentlichen Verwaltung – seit 2006, also nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), mit bewerbungsbezogenen Auskünften mehr oder weniger stark zurückhalten. Das hat auch der Sorge zu tun, BewerberInnen könnten sich aufgrund einer vermeintlichen Diskriminierung in die die Stelle einklagen oder eine Entschädigung verlangen. Um das zu verhindern, werden konkrete Informationen zu Absagegründen entweder komplett verweigert oder bleiben meist sehr allgemein. Das erkennen Sie auch aus den allgemein gehaltenen Bemerkungen zu Ihrer Absage. Nichtssagend aber rechtssicher!
Was Sie machen können, anstatt zum Personalrat zu gehen ist, sich freundlich zu erkundigen, ob in absehbarer Zeit vergleichbare Stellen ausgeschrieben werden – es gibt je schließlich so etwas wie den demografischen Wandel. Hierdurch bekunden Sie weiterhin ihr Interesse an den gewünschten Bereich der Stadtverwaltung können gleichzeitig anbieten, dass man ihre Bewerbung samt Unterlagen für zukünftige Optionen speichern darf, was sinnvoll ist, denn ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung müssen die Daten spätestens sechs Monate nach Beendigung Ihrer abgelehnten Bewerbung gelöscht werden.
Vielleicht noch ein Wort zu Ihrer Bewerbung (… die ich nicht kenne …) an sich: Es kommt immer wieder vor, dass BewerberInnen die Meinung vertreten, dass sie den Anforderungen für bestimmte Stellen komplett entsprechnen werden / würden. Das nutzt wenig, wenn der Lebenslauf das nicht vermittelt. Es ist deshalb essentiell, dass sich Darstellungen der bisherigen Tätigkeiten selbst erklären. Nutzen Sie unbedingt auch gängige Schlüsselwörter, die Sie bereits in den Stellenanzeigen zur Beschreibung der Aufgaben finden. Und ganz wichtig: informieren Sie sich bestens über die neue Struktur, in die Sie „eintauchen“ wollen. Gute Kenntnis des Verwaltungsbereichs und ein aussagekräftiger Lebenslauf sind das A und O einer Bewerbung und das haben Sie selbst in der Hand. Aber wieviele und welche qualifizierten MitbewerberInnen es gibt, liegt nicht an oder bei Ihnen.
In diesem Sinne
Ihr
Rainer W. Sauer
Schreibe einen Kommentar