Was bei Bürgerveranstaltungen, Anhörungen, Workshops etc. zu beachten ist

Was bei Bürgerveranstaltungen, Anhörungen, Workshops etc. zu beachten ist

„Unsere Kommunalverfassung, das Bau- und Planungsrecht sowie andere gesetzliche Regelungen bieten den Bürger:innen viele unterschiedlicher Beteiligungsmöglichkeiten. Neben darin enthaltener Fristen und formaler Reglementierungen haben wir aber auch die (möglichst) bürgernahe Umsetzung zu beachten. Immer wieder bekommt man vorgehalten, dass die von uns organisierten Bürgerveranstaltungen, Anhörungen, Workshops u. s. w. Mängel hätten. Können Sie mir sagen, was hier unbedingt zu beachten ist?“ (Dr. Thomas S.)

Sehr geehrter Herr Dr. S., während meiner Zeit bei der Stadt Jena durfte ich eine Vielzahl von Veranstaltungen miterleben und oft auch organisieren und moderieren. Festzustellen war, dass sich die wahrgenommene Bürgerbeteiligung nicht selten auf das Geltendmachen organisierter Interessen beschränkte. Und hierbei dominieren organisations- und konfliktstarke Bürgerinitiativen meist gegenüber den Einzelinteressen vieler Bürger und Bürgerinnen. Mir war im Vorfeld stets wichtig, dass die einzelnen Termine nicht oberflächlich verlaufen. Darin, dass nur die wenigsten Bürgerinnen und Bürger ihre Palette an Mitwirkungsrechten kennen, steckt weiteres Konflikt- und Frustpotential, Dann trauen es sich viele auch nicht zu, etwas zu sagen und gehen erst gar nicht zur Veranstaltung. Entsprechend bringen sich regelmäßig nur Minderheiten ein.

Also dominieren in Bürgerversammlung mit mehreren Dutzend Teilnehmenden meist die Artikulationsstärkeren die Szenerie. Hier gilt es diejenigen Bürger „abzuholen“, die sonst nicht zu Wort kommen. Wortbeiträge ist in aller Regel sozialstrukturell ungleich verteilt, wobei gut ausgebildete Menschen, Angehörige der Mittelschicht in höheren beruflichen Positionen und allgemein Männer überrepräsentativ beteiligt sind. Kaum vertreten sind hingegen neben Frauen auch ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen sowie alleinerziehende Elternteile und Personen, die Schichtarbeit machen. Letzteren fehlt ganz einfach die Zeit, um sich zu engagieren.

Da die Themen Verkehr, Klimaschutz und effektive Bürgerbeteilgung immer mehr Bürgerinnen und Bürger wichtig werden und gerade viele jüngere ihr Recht auf politische Mitgestaltung und Mitsprache bei lokalen wie globalen Themen einfordern …

… für wichtig und zukunftsweisend halten. Bürgerbeteiligung ist dabei der Oberbegriff für sämtliche Maßnahmen und Initiativen, die eine Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an (politischen) Entscheidungsprozessen ermöglichen. Akteure in Beteiligungsprozessen können neben Bürgerinnen und Bürgern auch Kommunen, Länder, Bund wie auch wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure sein.

In diesem Sinne

gez.

Rainer W. Sauer

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