Der Wahleinsatz: Eine ehrenamtliche (Pflicht-) Tätigkeit, die nicht jedem Verwaltungsmitarbeiter gefällt

Der Wahleinsatz: Eine ehrenamtliche (Pflicht-) Tätigkeit, die nicht jedem Verwaltungsmitarbeiter gefällt

„Unser Landrat hat wieder einmal ein Rundschreiben verschickt, wonach (O-Ton) ‚die Berufung in den Wahlvorstand eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit ist, zu der auch die Mitarbeiter des Kreises verpflichtet sind.‘ Doch dieses Mal gibt es für den stundenlangen Einsatz keinen Freizeitausgleich mehr, sondern ‚als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement ein Erfrischungsgeld‘, das kaum der Rede wert ist. Kann man dagegen etwas tun?“ (Jörg E.)

Sehr geehrter Herr E., obwohl das eine Frage ist, die sicherlich Ihren Personalrat beschäftigen wird oder bereits beschäftigt hat, kann ich Ihnen gerne meine Meinung dazu sagen.

Sicherlich ist es aus Sicht der Landkreisverwaltung zur Optimierung von Abläufen notwendig, so wenig Freizeitausgleich zu gewähren wie möglich. Auch das Finanzielle soielt eine Rolle. So kann man beispielsweise als Berechnungsgröße für 100 Mitarbeitende in Wahlvorständen bei einem Freizeitausgleich von acht Stunden (Basis: jährliche Personalkosten von durchschnittlich etwa 60.000 Euro pro Beschäftigtem) von rund 27.300 Euro an Ausgaben ausgehen, während ein Erfrischungsgeld von ca. 30 Euro x 100 Personen zu einer Ersparnis der Verwaltung von rund 24.000 Euro führt.

Oft wird der Gleichbehandlungsgrundsatz mit den WahlhelferInnen ins Feld geführt, die nicht aus der Verwaltung kommen. Und obwohl zudem der Anspruch auf freie Tage für Wahldienste nicht gesetzlich oder tariflich geregelt ist, muss man den Beschäftigten durchaus sinngebend vermitteln, weshalb man von dem bei Ihnen wohl jahrelang üblichen Weg des Freizeitausgleich abweicht. Sonst kommt der Verdacht auf, die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu übervorteilen. Nicht vergessen darf man hierbei durchaus, dass viele Wahldienste, etwa bei der Auszählung der Briefwahl, bis tief in die Nacht dauern und am kommenden Tag das „Erfrischungsgeld“ nicht dabei hilft, konzentriert und wach auf der Arbeit zu erscheinen.

Also nochmals: gefragt ist hierbei wohl zuerst der Personalrat.

In diesem Sinne

gez.

Rainer W. Sauer

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