Stichwort „Compliance“: Wieso sträubt sich der ÖD gegen interne Kontrollen regelkonformen Verhaltens?

Stichwort „Compliance“: Wieso sträubt sich der ÖD gegen interne Kontrollen regelkonformen Verhaltens?

„Ich bräuchte Ihren Rat. Während Compliance-Bereiche außerhalb der Öffentlichen Verwaltung ernst genommen werden und inzwischen zu wichtigen Betriebsbereichen wurden, scheint mir dies im Öffentlichen Dienst nicht wirklich der Fall zu sein. Jedenfalls suche ich vergeblich Compliance-Beauftragte oder -Abteilungen in Strukturen anderer Dienststellen, sodass ich befürchte, dass sich Compliance-Bereiche in der öffentlichen Verwaltung kaum durchsetzen lassen.“ (Robert B.)

Sehr geehrter Herr B., ich bin da ganz bei Ihnen. Häufig ist ja das Totschlagargument zu hören, dass Verwaltungen im ÖD ja quasi ihres Selbstverständnisses an Recht und Gesetz und ordentliche Abläufe gebunden seien, weshalb eine öffentliche Verwaltung von Grund auf gar nicht anders könne, als „compliant“ zu handeln. Deshalb brauche man auch keinen Bereich, der für die Einhaltung oder Kontrolle solcher Dinge sorge, heißt es. Aber das geht meiner Erfahrung nach an der Lebens- sprich: Verwaltungswirklichkeit vorbei.

Anders als bei Unternehmen, bei denen es auch um dem Reputationsverlust geht, den es zu vermeiden gilt, will man im Wettbewerb bestehen, macht Compliance-Management in öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Ministerien vor allem deshalb Sinn, wenn man sich DIE Verwaltung als eine Art „Bürogebäude“ vorstellt, mit Mietern von Büros und Etagen, die sich wünschen, dass sie in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können und jemanden beauftragen / bezahlen, der hierfür sorgt. Ein Compliance-Management würde nun beobachten, was gut und was schlecht läuft und die Betreiber des Gebäudes beraten und ihnen berichten. Ist die „Gebäude-Substanz“ in Ordnung oder muss sie in Ordnung gebracht werden? Gibt es Beschwerden von „Mietern“ (auch anonym) und sind diese berechtigt? Wie steht es um die Leistungsfähigkeit des „Bürogebäudes“? Compliance in der Verwaltung ist meiner Auffassung nach eine echte Management-Aufgabe.

Für manchen Verwaltungschef / manche Verwaltungschefin mag das nach einem teuren und wenig effektiven „Schnick-Schnack“ klingen, doch würde er / sie stets die Gestaltungshoheit für Personal und Aufgaben des Compliance-Bereichs behalten und sogar noch die Mitarbeitenden seines „Bürogebäudes“ über mögliche Mängel und deren Beseitigung informieren können, ihnen mitteilen können, was gut läuft, wo Schulungen notwendig sind und wie ggf. mit Verwaltungstraining Missständen vorgebeugt werden kann. Zudem nimmt ein engagiert arbeitendes Compliance-Management der Verwaltungsspitze neben Detailarbeit auch ein ganzes Stück Verantwortung ab.

In diesem Sinne

gez.

Rainer W. Sauer

(Anmerkung: Siehe hierzu auch den Auszug aus FRÜHJAHRSPUTZ – Wie Verwaltungen jetzt in die Zukunft starten können | Die Online-Keynote live aus Berlin am 12.04.2022)

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